Informationen der Folkwang Musikschule zur Corona-Krise
Öffnungszeiten des Service-Büros:
Montag – Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr + 14:00 – 15:00
Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
13.05.22
Die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden entfällt ab Montag, den 16. Mai 2022, sowohl für Bürger*innen als auch für Mitarbeiter*innen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die Musikschulleitung empfiehlt jedoch weiterhin eindringlich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler*innen und Lehrer*innen im Unterricht. In den Fächern, in denen das nicht möglich ist (Blasinstrumente, Tanz, Schauspiel und Gesang), sorgen die Lehrkräfte dafür, dass der Mindestabstand eingehalten wird und die Unterrichtsräume regelmäßig durchlüftet werden.
04.04.22
Um das Infektionsrisiko auch künftig zu minimieren, hat die Folkwang Musikschule der Stadt Essen beschlossen, die Empfehlungen der neuen Coronaschutzverordnung aufzugreifen und das Tragen von Masken sowie die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln (inkl. Einbahnregelung) in ihren städtischen Unterrichtsorten bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten.
Die Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Änderungen.
04.03.22
Die Coronaschutzverordnung NRW wurde aktualisiert und bringt folgende Änderungen für unsere Musikschularbeit mit sich:
Zugangsbeschränkungen
- Ab Freitag, den 04.03.2022, fallen der Musikschulunterricht und die Veranstaltungen wieder unter die 3G-Regelung: vollständig geimpft oder genesen oder getestet.
- Ausgenommen sind hiervon der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht sowie die Fächer Tanz und Schauspiel. Hier gilt weiterhin die 2G-plus-Regelung, d. h. die Schüler*innen müssen i.d.R. grundsätzlich vollständig geimpft oder genesen sein und einen negativen 24-Stunden-Testnachweis erbringen.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen. Sie müssen lediglich bei der Ermittlung der zulässigen Personenanzahl mitgerechnet werden.
Die aktuellen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Samstag, den 19. März 2022.
Unsere Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor.
Wir bitten auch um Beachtung des Einbahnsystems in den Unterrichtsgebäuden!
Die Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Änderungen.
11.02.22
Die aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW bringt Änderungen für unsere Musikschularbeit mit sich. Sie gilt zunächst bis einschließlich Mittwoch, den 9. März 2022
Immunisierungsstatus:
- Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren werden ab sofort den immunisierten Personen gleichgestellt.
- In den Bereichen Gesang, Blasinstrumente, Tanz und Schauspiel ist weiterhin ein zusätzlicher max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48 Stunden alter PCR-Test notwendig.
- Ausgenommen sind die folgenden Personengruppen:
- Schüler*innen bis einschließlich 15 Jahren gelten ohne Vorlage eines Nachweises als getestet.
- Schüler*innen ab 16 Jahren benötigen eine Bescheinigung der Schule (Bestätigung über die Schulzugehörigkeit und Teilnahme an den regelmäßigen Testungen).
- Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder die eine Ausnahmeregelung erfüllen (gemäß §2 Abs. 9 CoronaSchVO), müssen ebenso keinen zusätzlichen Test vorweisen.
Die Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Änderungen.
19.01.22
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW regelt die Teilnahme am Musikschulunterricht neu.
2G+ gilt, wenn der Unterricht nur ohne Maske erfolgen kann.
Schüler*innen der Fächer Blasinstrumente, Gesang, Tanz und Schauspiel müssen i.d.R. grundsätzlich vollständig geimpft oder genesen sein und einen negativen 24-Stunden-Testnachweis erbringen, der bei 16-jährigen oder älteren Schüler*innen als Schulbescheinigung ausreicht.
Ausnahmen:
- Kinder bis zum 15. Lebensjahr können auch ungeimpft sein. Dann muss ein 24-Stunden-Testnachweis erbracht werden, der bei Schultestungen auch entfällt.
- Ältere Personen mit Attest, dass eine Impfung nicht erfolgen kann (höchstens 6 Wochen alt), müssen einen 24-Stunden-Testnachweis mitbringen.
- Geboosterte Personen brauchen keinen Test.
2G gilt, wenn der Unterricht mit Maske erfolgen kann.
Schüler*innen der anderen Unterrichtsfächer müssen i.d.R. vollständig geimpft oder genesen sein.
Ausnahmen:
- Kinder bis zum 15. Lebensjahr können auch ungeimpft sein. Dann muss ein 24-Stunden-Testnachweis erbracht werden, der bei Schultestungen auch entfällt.
- Ältere Personen mit Attest, dass eine Impfung nicht erfolgen kann (höchstens 6 Wochen alt), müssen einen 24-Stunden-Testnachweis mitbringen.
Unsere Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor.
Wir bitten auch um Beachtung des Einbahnsystems in den Unterrichtsgebäuden!
Die Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Änderungen.
06.12.21
Die neue Coronaschutzverordnung NRW hat weitere Auswirkungen auf unsere Musikschularbeit. Folgende Regelungen sind bitte zu beachten:
Unterricht
- Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren werden immunisierten Personen gleichgestellt.
- Für Schüler*innen ab 18 Jahren gilt weiterhin die 2G-Regelung, die durch die Lehrkräfte kontrolliert wird.
Zutrittsbeschränkung
- Die Unterrichtsgebäude der FMS dürfen zum FMS-Unterricht nur von Schüler*innen betreten werden.
- Jüngere Schüler*innen und Schüler*innen, die an einem Klassenunterricht teilnehmen, werden nach Absprache mit den Lehrkräften von diesen am Eingang abgeholt.
Maskenpflicht im Unterricht
- An den allgemeinbildenden Schulen wurde die Maskenpflicht für Schüler*innen am Sitzplatz wieder eingeführt. Ausgenommen sind laut Coronaschutzverordnung„Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (z. B. Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches)“.
- Das gemeinsame Singen darf grundsätzlich nur noch von immunisierten Personen ohne Maske ausgeübt werden.
Unsere Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor.
Die Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Neuerungen.
30.11.21
Aktualisierung zu Unterricht und Maskenpflicht
Unterricht
Für schulpflichtige Jugendliche ab 16 Jahren bis zum Schulabschluss und nicht mehr schulpflichtige Schüler*innen gilt die 2G-Regelung für den Präsenzunterricht (vollständig geimpft oder genesen, wobei die Genesung höchstens 6 Monate zurückliegen darf).
Der Nachweis wird durch die Lehrkräfte kontrolliert.
Maske
In den Unterrichtsstätten muss eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden, eine FFP2 Maske wird empfohlen.
Während des Unterrichts empfehlen wir eine Gesichtsmaske zu tragen, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
26.11.21
Aktuelle Corona-Regeln der FMS
Veranstaltungen
Zum gesundheitlichen Schutz der Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und beteiligter Eltern finden bis auf Weiteres keine Veranstaltungen (auch keine Klassenvorspiele) statt.
Testungen
Alle nicht geimpften oder genesenen Besucher*innen müssen sich – genau wie die Lehrkräfte und andere Mitarbeiter*innen – mit täglichen Testzertifikaten ausweisen.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Corona-Test getesteten Personen gleichgestellt.
- Schulpflichte Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
- Nicht mehr schulpflichtige Schüler*innen weisen sich der Lehrkraft vor der Unterrichtsaufnahme mit einem Dokument zur Bestätigung der vollen Immunisierung aus:
- entweder durch vollständige Impfung
- oder über ein negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest (Bürger*innen-Test)
- oder durch ein höchstens 48 Stunden zurückliegendes PCR-Testergebnis.
Hygieneregeln
- Die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, gilt in der gesamten Musikschulzentrale und den anderen Unterrichtsorten, wenn möglich auch während des Unterrichts.
- Der Abstand von mindestens 1,5 m, bei Blasinstrumenten, Gesang, Tanz und Schauspiel 2,0 m, muss möglichst permanent eingehalten werden.
- Es ist notwendig, sich gründlich mit Seife die Hände zu waschen und die Desinfektionsstationen zu nutzen.
- Die „Einbahnstraßen-Regelung“ in den Unterrichtsorten sind zu befolgen.
20.08.21
Regelungen nach der neuen Coronaschutzverordnung NRW
Ab heute tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft, die viele bewährte Maßnahmen beibehält, aber auch einige Änderungen für die Musikschularbeit bewirkt.
Neben den Informationen auf unserer Website, werden auch unsere Lehrkräfte ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Regelungen für den Unterricht informieren.
Hier eine Übersicht:
Immunisierungsnachweis der Schüler*innen
- Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Coronatest getesteten Personen gleichgestellt.
- Schulpflichte Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
- Nicht mehr schulpflichtige Schüler*innen weisen sich der Lehrkraft vor der Unterrichtsaufnahme mit einem Dokument zur Bestätigung der vollen Immunisierung aus: entweder durch vollständige Impfung oder über ein negatives Testergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest (Bürger*innen-Test) oder durch ein 48 Stunden zurückliegendes PCR-Testergebnis.
Abstand – Lüften – Hygiene – Maske
- Abstand: In den Unterrichtsstätten gilt das Einbahnstraßensystem und der Abstand von 1,5 m muss möglichst eingehalten werden. Während des Unterrichts wird ein Abstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang von 2 m eingehalten. Gesangs- und Blasunterricht findet in Räumen mit 10 qm pro Person statt.
- Lüften: Unsere Lehrkräfte sorgen für eine regelmäßige Durchlüftung der Unterrichtsräume.
- Hygiene: Regelmäßiges Waschen oder Desinfizieren der Hände ist einzuhalten.
Jede Person spielt ausschließlich auf dem eigenen Instrument. Musikschuleigene Instrumente (Klavier, Keyboard, Akkordeon, Harfe, Percussion etc.) werden beim Schüler*innen-Wechsel desinfiziert. - Mundstücke und/oder Rohrblättchen werden nicht getauscht! Das Ausblasen von Blasinstrumenten ist zu unterlassen, und das Kondenswasser wird mit Einmaltüchern aufgefangen, die anschließend entsorgt werden. Danach sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
- Maske: In den Unterrichtsstätten muss eine medizinische Gesichtsmaske getragen werde. Sie wird auch im Unterricht trotz Einhaltung der Abstände empfohlen. Ausnahmen sind: Unterricht der Grundstufe und der Fächer Tanz sowie Schauspiel, Unterricht in der integrativen Arbeit, Gesangsunterricht und Unterricht auf Blasinstrumenten.
Unterricht und Proben
- Präsenzunterrichtist in geschlossenen Räumen unter Einhaltung der oben aufgeführten Regeln möglich.
- Gruppenunterricht im Tanz, im Schauspiel und mit Blasinstrumenten ist in geschlossenen und vollständig gelüfteten Räumen mit Gruppen von bis zu 6 Schüler*innen ist bei Einhaltung der o.g. Regeln gestattet. Gesangsunterricht in Präsenzform findet ausschließlich als Einzelunterricht statt (2er-Gruppen werden „geteilt“, die Unterrichtszeit halbiert. Gesangs-Gruppenunterricht findet bis auf weiteres in alternativen Unterrichtsformen statt.
- Grundstufenunterricht findet in Gruppen von höchstens 8 Schüler*innen statt, bei einer Raumgröße von mindestens 5 qm pro im Raum anwesender Person.
- JeKits-Unterricht fällt unter die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung, da es sich um schulischen Unterricht handelt (§ 1 Absatz 2.1 der CoronaBetrVO).
JeKits 1 findet weiterhin in der vor den Ferien festgelegten Gruppengröße statt, der Gruppenunterricht in JeKits 2 ebenfalls. - Proben können mit bis zu 12 Personen unter Einhaltung der weiteren Regelungen stattfinden.
08.06.2021
Präsenzunterricht und Testungen ab 11.06.21
Die Infektionszahlen sinken stetig, und NRW-weit wird die Inzidenz voraussichtlich ab dem 11. Juni stabil unter 35 liegen. Damit wäre die Inzidenzstufe 1 erreicht, was mit weiteren Lockerungen für unsere Musikschularbeit verbunden ist.
Präsenzunterricht und Ensembleproben:
- Es entfällt jegliche Testpflicht für den Präsenzunterricht in geschlossenen
Räumen (Ausnahme ist der Probenbetrieb, s. u.).
- Der Präsenzunterricht ohne Maske ist am festen Sitzplatz möglich.
- Der Präsenzunterricht, auch mit Gesang oder Blasinstrumenten, ist in geschlossenen,
aber vollständig durchlüfteten Räumen mit Gruppen von bis zu 30 Personen möglich.
- Der „nicht berufsmäßige“ Probenbetrieb in geschlossenen Räumen ist mit Test und Rückverfolgbarkeit mit bis zu 50 Personen, bei Gesang- und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen und in besonders großen Räumen
(Kirchen, Konzertsäle) mit bis zu 50 Personen möglich.
Testplicht für den Probenbetrieb:
- Die Pflicht zum Negativtestnachweis bei Proben mit mehr als 30 Personen gilt
für Schüler*innen und für Lehrkräfte und hat eine Gültigkeit von 48 Stunden.
- Für Proben müssen die allgemeinbildenden Schulen den Schüler*innen eine
Bescheinigung über die Teilnahme an der Testung ausstellen.
- Geimpfte und Genesene (Immunisierte) stehen negativ Getesteten bei Proben gleich.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell
ausgenommen (§ 7 (1) Coronaschutzverordnung).
Unsere Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Änderungen.
31.05.2021
Erweiterter Präsenzunterricht und Testungen
Da der Inzidenzwert nun konstant unter 50 liegt und somit die Inzidenzstufe 2 erreicht ist, gelten ab dem 2. Juni 2021 neue Regelungen für unsere Musikschule.
Weitere Lockerungen für den Präsenzunterricht:
- Präsenzunterricht ist in geschlossenen Räumen mit Test möglich,
aber ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen.
- Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist in geschlossenen Räumen
mit 10 m2 pro Person in Gruppen von bis zu 10 Personen gestattet.
- Es besteht Maskenpflicht, außer bei Gesang und Blasinstrumenten.
- Probenbetrieb ist in geschlossenen Räumen mit Test und
Rückverfolgbarkeit für bis zu 20 Personen erlaubt. Dies gilt
auch für Proben mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig
durchlüfteten Räumen.
Corona-Testungen:
- Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, werden in ihren Vorschuleinrichtungen getestet.
- Schulpflichtige Schüler*innen werden in ihren Schulen getestet. Auf Nachfrage haben sie
ihr negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt sein darf.
- Nicht schulpflichtige Schüler*innen und Erwachsene müssen einen
Negativtestnachweis erbringen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Ohne Nachweis können sie nur alternativen Unterricht in Anspruch nehmen.
- Die Lehrkräfte testen sich selbst vor Beginn ihres Unterrichtes. Auch hier gilt,
dass das Ergebnis höchstens 48 Stunden gültig ist oder sie vollständig geimpft sind.
- Vollständig Geimpfte sind negativ Getesteten gleichgestellt, wenn sie nachweisen
können, dass sie die letzte Impfung vor mindestens 14 Tage bekommen haben.
Für von Corona Genesene gibt es bisher noch keinen rechtlich verbindlichen Nachweis.
Unsere Lehrkräfte informieren ihre Schüler*innen bzw. deren Eltern über die Änderungen.
12.05.2021
Erweiterter Tanzunterricht in Präsenzform ab 17.05.21
Ergänzend zu den Unterrichtsmöglichkeiten, die wir zurzeit anbieten
dürfen, kann der Tanzunterricht in Präsenzform ab Montag, 17.05.21,
erweitert werden
- für Gruppen bis zu vier Schüler*innen im Vorschulalter und
- für Gruppen bis zu vier schulpflichtigen Schüler*innen.
Die Lehrkräfte setzen sich mit ihren Schüler*innen bzw. deren
Eltern in Verbindung, um den Unterricht abzusprechen.
07.05.2021
Präsenzunterricht ab 10.05.21 wieder möglich
Da die Corona-Inzidenz in Essen an fünf aufeinander folgenden Werktagen
stabil unter 165 geblieben ist, können wir – genau wie die
allgemeinbildenden Schulen – ab Montag, den 10.05.21, wieder folgenden
Unterricht in Präsenzform anbieten:
- Einzelunterricht in Präsenzform für schulpflichtige Schüler*innen
in unserer Zentrale,
unseren Mittelpunktschulen, dem Mineralienmuseum Kupferdreh, dem
Rathaus Kettwig,
an Förderschulen(wenn die Schulen es ermöglichen) und
im jamtruck (wenn die Schulen
es ermöglichen),
- Einzelunterricht in Präsenzform für nicht schulpflichtige
Schüler*innen, die sich an der FMS
in berufsvorbereitenden Ausbildungen befinden (z. B. SVA und S-Klasse)
an den oben
genannten Unterrichtsorten,
- JeKits-Unterricht an Grundschulen (wenn die Schulen ihn ermöglichen),
- Musikalische Früherziehung und Little Piano School in Gruppen bis
zu 5 Kindern,
- Tanzunterricht für 7-9-Jährige in Gruppen bis zu vier Kindern,
- Schauspielunterricht für schulpflichtige Schüler*innen und
für nicht-schulpflichtige,
die berufsvorbereitend an der FMS ausgebildet werden (z. B. SVA
und S-Klasse), als
Einzelunterrichtund Gruppenunterricht bis zu vier Schüler*innen,
- Satzproben mit bis zu fünf Schüler*innen,
- Einzelunterricht im Freien für Schüler*innen aller Altersstufen
(wenn es das Wetter erlaubt).
Unsere alternativen Unterrichtsangebote, z. B. der Online-Unterricht,
bleiben bestehen. Wenn Stundenausfallen müssen, können diese
nachgeholt werden.Unsere Lehrkräfte setzen sich direkt mit ihren
Schüler*innen bzw. deren Eltern in Verbindung, um den Unterricht
abzusprechen.
27.04.2021
Kein Präsenzunterricht möglich
Die Inzidenz in Essen hat an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert
165 überschritten. Genau wie die allgemeinbildenden Schulen dürfen
wir deshalb ab Mittwoch, den 28.04.21, zunächst keinen Präsenzunterricht
mehr anbieten. Eine Ausnahme stellt unser musiktherapeutische Unterricht
dar.
Die rechtliche Grundlage ist das aktuelle Infektionsschutzgesetz. Zu seinen
Auswirkungen auf den Musikschulunterricht in Präsenzform teilte das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW mit,
dass Musikschulen dabei als ähnliche Einrichtungen wie allgemeinbildende
Schulen gelten.
Unsere alternativen Unterrichtsangebote, z. B. der Online-Unterricht,
bleiben bestehen. Wenn Stundenausfallen müssen, können diese
nachgeholt werden.Unsere Lehrkräfte setzen sich direkt mit ihren
Schüler*innen bzw. deren Eltern in Verbindung, um den Unterricht
abzusprechen.
23.04.2021
Unterricht in Präsenzform möglich
Folgende Unterrichtsformen können – unter der Voraussetzung,
dass die Coronaschutzverordnung hierzu nicht geändert
wird – ab Montag, den 26.04.21, angeboten werden:
- Alternativer Unterricht / Online-Unterricht,
- Einzelunterricht in Präsenzform für schulpflichtige Schülerinnen
und Schüler in unserer Zentrale,
unseren Mittelpunktschulen, dem Mineralienmuseum Kupferdreh und
dem Rathaus Kettwig,
- Einzelunterricht in Präsenzform für nicht schulpflichtige
Schüler*innen, die sich an der FMS
in berufsvorbereitenden Ausbildungen befinden (z. B. SVA und S-Klasse)
an den o.g.
Unterrichtsorten,
- JeKits-Unterricht in Präsenzform an Grundschulen, die ihn organisatorisch
ermöglichen können,
- Musikalische Früherziehung (MFE) in Gruppen bis zu 5 Kindern
- Tanzunterricht in Präsenzform für 7-9-Jährige in Gruppen
bis zu vier Schüler*innen,
- Schauspielunterricht in Präsenzform für schulpflichtige Schüler*innen
und für
nicht-Schulpflichtige, die berufsvorbereitend an der FMS ausgebildet
werden (z. B.
SVA und S-Klasse) als Einzelunterricht und Gruppenunterricht
bis zu vier Schüler*innen,
- Einzelunterricht in Präsenzform im Freien für Schüler*innen
aller Altersstufen, wenn
es das Wetter erlaubt.
Bitte stimmen Sie sich vor dem Unterricht mit Ihrer Lehrkraft über
die Unterrichtsform und den Unterrichtsort ab.
15.04.2021
Präsenzunterricht in Ausnahmefällen möglich
Vorerst bleibt die Folkwang Musikschule bei ihrer Regelung vom 09.04.21,
keinen Unterricht in Präsenzform anzubieten.
Folgende Ausnahmen sind möglich:
Einzelunterricht für Schüler*innen berufsvorbereitender Ausbildungen
wie der Studienvorbereitenden Ausbildung und der S-Klasse in unseren Mittelpunktunterrichtsstätten
Einzelunterricht, der im Freien erteilt werden kann- JeKits-Unterricht
an den Grundschulen, die ihn organisatorisch ermöglichen könnenUnsere
alternativen Unterrichtsangebote, z. B. der Online-Unterricht, bleiben
bestehen.
Wenn Stundenausfallen müssen, können diese nachgeholt werden.
Unsere Lehrkräfte setzen sich direkt mit ihren Schüler*innen
bzw. deren Eltern in Verbindung, um den Unterricht abzusprechen.
09.04.2021
Kein Präsenzunterricht nach den Osterferien
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat am 08.04.21 beschlossen,
dass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb ab Montag, 12.04.21,
im Distanzunterricht starten.
Diese Maßnahme ist zunächst begrenzt auf die Woche nach den
Osterferien. Geplant ist, den Unterricht ab dem 19.04.21 an den Schulen
wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortzusetzen, vorausgesetzt
das Infektionsgeschehen lässt dies zu. Die Folkwang Musikschule folgt
dieser Regelung des Ministeriums für Schule und Bildung und bietet
in der kommenden Woche ebenfalls keinen Unterricht in Präsenzform
an. Dies gilt für alle Unterrichtsformen in allen Unterrichtsstätten.Unsere
alternativen Unterrichtsangebote, z. B. Online-Unterricht, bleiben bestehen.
Wenn Stunden ausfallen müssen, können diese nachgeholt werden.
Unsere Lehrkräfte setzen sich mit ihren Schüler*innen bzw. deren
Eltern in Verbindung.
Link zum Beschluss des Ministeriums für Schule und Bildung:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit
07.04.2021
Präsenzbetrieb in Musikschulen nur für Schulpflichtige
Die Lehrkräfte der Folkwang Musikschule entscheiden unter Abwägung
von pädagogisch-künstlerischen und virologischen Notwendigkeiten
und ggf. in Absprache mit den Schüler*innen bzw. deren Eltern, ob
Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder eine Mischform angeboten
wird. Unterrichtstermine, Unterrichtsorte und weitere Details werden direkt
mit den Lehrer*innen abgesprochen. Die geltende Coronaschutzverordnung
NRW wurde am 29.03.21 durch einen Formulierungszusatz der eine grundsätzliche
Änderung in Bezug auf den Musikschulunterricht mit sich gebracht
hat, erweitert: §7, 7. „((Erlaubt ist)) ... der musikalische
und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von
höchstens fünf Schülerinnen und Schülern im Sinne
des Schulgesetzes NRW ... .“
Auf dieser Grundlage werden in der FMS folgende Unterrichtsformen
in Ergänzung zum alternativen Unterricht angeboten:
Möglich ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht
in Gruppen mit maximal fünf Teilnehmern – beides jedoch nur
für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler.
- Einzelunterricht für Erwachsene, die sich in berufsvorbereitenden
Ausbildungen befinden, ist ebenfalls möglich.
- Zudem ist Einzelunterricht im Freien für Schülerinnen und
Schüler aller Altersstufen möglich.
- JeKits-Unterricht ist in beiden Jahren erlaubt.
Derzeit nicht erlaubt:
ist Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis zu 5 Personen für
Kinder im Vorschulalter – sowohl an unseren Musikschulen als auch
in Kooperationen mit Kitas.
ist der Einzelunterricht sowie Unterricht in Gruppen bis zu 5 Personen
für alle Erwachsenen, somit auch für Student*innen oder Auszubildende.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 18.04.21.
09.03.2021
Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aller
Altersstufen ab 15.03.21 möglich
Die bis zum 28.03.21 geltende Coronaschutzverordnung NRW sieht in §
7 „Weitere außerschulische Bildungsangebote“, vor, dass
Musikschulen einen eingeschränkten Präsenzunterricht für
Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen durchführen
dürfen. Einzuhalten sind dabei die bekannten Regelungen wie Kontaktbeschränkung,
Mindestabstand (1,5 m, bei Gesang und Blasinstrumenten 2 m), Maskenpflicht,
Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit.
Unter Abwägung von pädagogisch-künstlerischen und virologischen
Notwendigkeiten empfehlen wir weiterhin den Distanzunterricht, vor allem
den Online-Unterricht.
Wir bieten jedoch zusätzlich ab Montag, den 15. März, Einzelunterricht
in Präsenzform für Schülerinnen und Schüler aller
Altersstufen an, wenn wichtige pädagogisch-künstlerische Gründe
hierfür vorliegen.
Die Abwägung, ob Präsenzunterricht, Online-Unterricht oder auch
eine Mischformangeboten wird, erfolgt durch die jeweilige Lehrkraft, ggf.
in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern.
Der Präsenzunterricht für die neu angemeldeten Kinder im Grundschulalter
wird fortgeführt.
Der Präsenzunterricht findet vorläufig nur in unseren Mittelpunktschulen
statt: FMS-Zentrale in der Weststadthalle, Schloß Borbeck, Altes
Rathaus Heisingen, Altes Rathaus Werden und Alter Bahnhof Werden. Unterrichtstermine,
Unterrichtsorte und weitere Details werden direkt mit den Lehrkräften
abgesprochen.
Wir hoffen, dass die Impfungs- und Testungsstrategien nach den Osterferien
so erfolgreich vorangeschritten sind, dass wir mit einem geringeren Infektionsrisiko
weitere Öffnungsschritte vornehmen können!
26.02.2021
Eingeschränkter Präsenzunterricht ab 1. März 2021 möglich
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW ermöglicht uns, ab Montag,
den 01.03.2021, für alle neu angemeldeten Kinder unter 10 Jahren
Einzelunterricht in Präsenzform anzubieten.
Der Unterricht findet in unseren Mittelpunktschulen statt: FMS-Zentrale
in der Weststadthalle, Schloß Borbeck, Altes Rathaus Heisingen und
Alter Bahnhof Werden.
Sollte in Ausnahmefällen kein Präsenzunterricht möglich
sein, können alternative Unterrichtsformen, z. B. Online-Unterricht,
wahrgenommen werden.Unterrichtstermine, Unterrichtsorte und weitere Details
werden direkt mit den Lehrkräften abgesprochen.
11.02.2021
Kein Präsenzunterricht und keine Veranstaltungen bis zum 7. März
Aufgrund des Beschlusses der Bund- und Länderkonferenz werden unsere
Regelungen – vorbehaltlich der Entscheidung des Landes NRW zu den
Musikschulen – verlängert bis zum 07.03.2021.
29.01.2021
Nochmals zur Info: Gebührenerstattung
Für bisher entgangene oder zukünftig entgehende Unterrichte
werden wir Gebührenrückerstattungen gemäß der „Satzung
der Stadt Essen für die Folkwang Musikschule“ leisten. Eine
eventuelle Gebührenerstattung können wir jedoch erst nach dem
Ende des Sommersemesters berechnen. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab, außer in besonders dringenden Fällen.
Die Verwaltung der Musikschule ist weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten
telefonisch und per E-Mail für Sie da!
20.01.2021
Kein Präsenzunterricht und keine Veranstaltungen bis zum
14. Februar
Aufgrund des Beschlusses der Bund- und Länderkonferenz und der aktualisierten
Coronaschutzverordnung NRW werden unsere Musikschul-Regelungen vom 06.01.2021
zunächst fortgesetzt bis zum 14.02.2021.
06.01.2021
Kein Präsenzunterricht und keine Veranstaltungen bis zum 31. Januar
Da die Bund- und Länderkonferenz eine Verlängerung des Lockdowns
bis zum 31. Januar 2021 beschlossen hat, bietet die Folkwang Musikschule
bis dahin keinen Präsenzunterricht an. Unsere alternativen Unterrichtsangebote
bleiben bestehen. Stunden, die ausfallen müssen, können nachgeholt
werden. Die Lehrkräfte sprechen dies mit ihren Schülerinnen
und Schülern bzw. deren Eltern ab. Unsere Veranstaltungen werden
bis Ende Januar abgesagt.
14.12.2020
Kein Präsenzunterricht bis zum 10. Januar
Aufgrund der steigenden Infektionen mit COVID 19 und den Beschlüssen
der Bund- und Länderkonferenz wird auch die Folkwang Musikschule
vom 14.12.20 bis zum 10.01.21 keinen Präsenzunterricht anbieten.
Unsere alternativen Unterrichtsangebote, z. B. Online-Unterricht, bleiben
jedoch bestehen. Wenn Stunden ausfallen müssen, können diese
nachgeholt werden. Unsere Lehrkräfte setzen sich mit ihren Schüler*innen
bzw. deren Eltern in Verbindung.
07.12.2020
Kein Präsenzunterricht
Aufgrund der in den letzten Tagen wieder ansteigenden Infektionszahlen
bietet die Folkwang Musikschule am 21. und 22.12.20 keinen Präsenzunterricht
an. Alternativer Unterricht, z. B. Online-Unterricht, wird jedoch nach
Möglichkeit stattfinden.Alle Schülerinnen und Schüler,
die montags und dienstags Musikunterricht haben, werden von ihren Lehrkräften
informiert.
03.12.2020
Musikschulunterricht am 21. und 22. Dezember
Montag, der 21.12.20, und Dienstag, der 22.12.20, sind unterrichtsfreie
Tage an den allgemeinbildenden Schulen. Die Folkwang Musikschule wird
an diesen beiden Tagen unterrichten, in Präsenzform und in alternativer
Form. Da an einigen allgemeinbildenden Schulen Ganztags- und Betreuungsangebote
stattfinden, werden wir dort möglicherweise auch unseren Unterricht
anbieten können. In der Musikschulzentrale in der Weststadthalle
und in unseren Außenstellen Schloß Borbeck, Altes Rathaus
Heisingen und Altes Rathaus Werden kann der Musikunterricht stattfinden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die montags und dienstags Musikunterricht
haben, werden von ihren Lehrkräften informiert!
26.11.2020
Keine Veranstaltungen im Dezember
Leider müssen auch die Veranstaltungen im Dezember abgesagt werden.
13.11.2020
Kein Tanzunterricht in Präsenzform
Unser Tanzunterricht kann leider zunächst vom 16. bis zum 30. November
nicht in Präsenzform stattfinden. Wir bieten alternative Unterrichtsmöglichkeiten
an oder holen die ausfallenden Unterrichtsstunden nach. Unsere Lehrkräfte
sprechen dies direkt mit den Tanzschüler*innen bzw. deren Eltern
ab.
05.11.2020
Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
Die Landesregierung NRW hat gestern mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen
eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Mit Wirkung
vom 5. November fallen diese nicht mehr unter das befristete Verbot gem.
§ 7 Abs. 1 Ziffer 3 CoronaSchVO und können den musikalischen
Unterricht wieder wahrnehmen. Wir freuen uns sehr darüber und starten
unseren Präsenzunterricht wieder ab Montag, 09.11.2020. Dies betrifft
alle gebührenpflichtigen Angebote der Folkwang Musikschule. Die freiwilligen
Ensembleunterrichte und die Veranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht
in Präsenzform statt. Alternative Unterrichtsformen, z. B. Online-Unterricht,
werden nach wie vor angeboten, jedoch nur, wenn das organisatorisch und
pädagogisch oder aufgrund einer individuellen Disposition angebracht
ist. Über das Angebot eines alternativen Unterrichts entscheidet
die Lehrkraft.
03.11.2020
Digitale und schulische Angebote gestattet
Die Ministerien für Arbeit, Soziales und Gesundheit und das Schulministerium
haben die Coronaschutzverordnung NRW vom 30.10.2020 im Hinblick auf die
Arbeit der Musikschulen präzisiert. Demnach sind der Folkwang Musikschule
Angebote, die in schulischen Einrichtungen durchgeführt werden, gestattet.
Hierzu zählen beispielsweise das Programm „JeKits – Jedem
Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ an Grundschulen sowie weitere
Kooperationsprojekte an allgemeinbildenden Schulen. Auch digitale Angebote,
z. B. Online-Unterricht, sind weiterhin möglich.
Eine Klärung für den Bereich der Kindertagesstätten steht
noch aus.
02.11.2020
Musikschulzentrale geschlossen, persönliche Termine nach Absprache
Die Zentrale der Folkwang Musikschule ist bis auf Weiteres für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Termine mit der Verwaltung und den Bereichsleitungen sind
jedoch nach Absprache möglich.
30.10.2020
Kein Präsenzunterricht im November
Aufgrund der Coronaschutzverordnung NRW vom 30.10.2020 müssen gemäß
§ 7, Absatz (1) 3. die Musikschulen ihren Präsenzunterricht
vom 1. bis zum 30. November 2020 komplett einstellen.
Dies gilt nicht nur für den Unterricht in der Folkwang Musikschule
und ihren Außenstellen, sondern bis auf Weiteres auch für den
JeKits-Unterricht und Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen.
Wir bitten darum, alternativen Unterricht, z. B. Online-Unterricht, mit
der Lehrkraft abzustimmen!
23.10.2020
Absage der Veranstaltungen des Monats November
Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen werden zunächst
bis Ende November all unsere Veranstaltungen abgesagt und auch die Ensembleproben
in diesem Zeitraum eingestellt.
Der Einzel- und Gruppenunterricht findet weiterhin statt, wobei der Gruppenunterricht
in den Bereichen Elementare Musikpädagogik, Kooperationen, Gesang,
Tanz und Schauspiel nach wie vor auf höchstens sechs Schüler*innen
beschränkt ist.
Unser Verzicht auf die Veranstaltungen und Ensembleproben ist ein Schritt
mehr, als andere Musikschulen derzeit gehen. Wir erhoffen uns von dieser
Maßnahme, dass sie dazu beiträgt, das Infektionsrisiko der
Beteiligten zu verringern und dass wir den Präsenzunterricht nicht
erneut einstellen müssen.
17.08.2020
Mehr Personen im Gruppenunterricht, bei Ensembleproben und Veranstaltung
gestattet
Unser nunmehr 5. Hygienekonzept ist freigegeben worden. Auf der Basis
des vorangegangenen Konzepts gestattet es uns eine weitere Normalisierung
unserer Musikschularbeit an schulischen und außerschulischen Unterrichtsorten:
Der Gruppenunterricht kann wieder mit bis zu 10 Schüler*innen stattfinden.
Der Schauspielunterricht ist nun in einer Gruppe bis zu 5 Schüler*innen
möglich.
Im Gesangsunterricht steigt die Anzahl der Schüler*innen auf 3.
Proben und Ensembleunterricht dürfen mit bis zu 12 Schüler*innen
durchgeführt werden.
Veranstaltungen können – je nach Veranstaltungsort –
mit bis zu 60 Personen insgesamt realisiert werden.
Unsere alternativen Unterrichtsangebote können den Präsenzunterricht
ersetzen, falls dieser nicht oder nur eingeschränkt möglich
ist. Nähere Informationen erteilen unsere Lehrkräfte.
09.06.2020
Wiederaufnahme des Gruppenunterrichts
Wir freuen uns über einen weiteren Schritt in Richtung Normalität:
Ab Montag, den 15. Juni, starten wir mit dem Präsenzunterricht für
Gruppen.
Über die schon geltenden Hygiene- und Wegekonzepte hinaus, wurden
spezifische Unterrichtsbedingungen für die Elementare Musikpädagogik
(Musikalische Grundstufe), Tanz,
Schauspiel und Musik geschaffen. Bis zu sechs Schülerinnen und Schüler
können jeweils in einer Gruppe unterrichtet werden, im Schauspielunterricht
sind es maximal drei.
Neben den schulischen Unterrichtorten, die uns leider derzeit nur begrenzt
zur Verfügung stehen, erfolgt der Gruppenunterricht an den folgenden
Unterrichtsorten:
- Zentrale in der Weststadthalle: Grundstufenraum 001
- Schoß Borbeck: Räume 0.04, 0.14, 1.09, 2.11
- Altes Rathaus Heisingen: Räume 103, 104, 207
- Alter Bahnhof Werden: Raum 4
- Altes Rathaus Werden: Erdgeschoss
- Chorforum Essen: Proberaum
- Winfriedschule: Turnhalle
- Gesamtschule Holsterhausen: Musikraum
- Villa Rü: Raum E 04
Unterrichtstermine, Unterrichtsorte und weitere Details können direkt
mit den Lehrkräften abgesprochen werden. Unsere alternativen Unterrichtsangebote
bleiben bestehen.
29.05.2020
Start des Einzelunterrichts für Blasinstrumente
Am Mittwoch, den 3. Juni, beginnt nun auch der Einzelunterricht in den
Fächern Holz- und Blechblasinstrumente an unseren außerschulischen
Unterrichtsorten.
Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Hygienevorschriften und
des Mindestabstands, die für den Einzelunterricht in den anderen
Fächern gelten, wurden entsprechend erweitert. So vergrößert
sich der Mindestabstand zwischen Personen auf 2 m, und pro Person stehen
10 m2 Raumfläche zur Verfügung.
Die Schülerinnen und Schüler müssen ihr eigenes Instrument
mitbringen. Im Unterricht werden Spieltechniken unterlassen, die den Luftstrom
besonders intensivieren würden. Das beim Spiel entstehende Kondenswasser
wird in eine Plastiktüte gefüllt, verschlossen und in einen
Abfalleimer gelegt. Die dazu erforderlichen Utensilien sowie Desinfektionsmittel
sind vorhanden. Wir weisen darauf hin, dass die Lehrkräfte die Schülerinstrumente
nicht reinigen werden.
Unterrichtstermine, Unterrichtsorte und weitere Details können direkt
mit den Lehrkräften abgesprochen werden. Unsere alternativen Unterrichtsangebote
bleiben bestehen.
20.05.2020
Wir starten mit dem Einzelunterricht
Der Musikunterricht für Einzelschülerinnen und -schüler
in unseren außerschulischen Unterrichtsorten hat begonnen, nur in
den Fächern Blasinstrumente und Gesang darf noch nicht unterrichtet
werden.
Unterrichtstermine und -orte sowie weitere Details werden direkt zwischen
den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern und den Lehrkräften
abgesprochen. Unsere alternativen Unterrichtsangebote bleiben weiterhin
bestehen.
Wir hoffen, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie und die entsprechende
Schutzverordnung bald auch den Partner- und Gruppenunterricht sowie das
gemeinsame Musizieren in Klassen, Ensembles und Orchestern zulassen!
Wir haben ein verbindliches Hygienekonzept entwickelt und Maßnahmen
zur Gewährleistung des Mindestabstands (1,5 m zwischen Personen und
5 m2 Raumfläche pro Person) umgesetzt:
Die Gebäude sind mit Markierungen zu Wegesystemen und Schildern zu
Verhaltensregeln ausgestattet. Die Schülerinnen und Schüler
betreten das Gebäude allein und werden in der Anfangsphase von der
Lehrkraft am Eingang abgeholt und nach dem Unterricht zum Ausgang gebracht.
Begleitpersonen dürfen nicht mit ins Gebäude.
Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Instrument
mit, bei Tasteninstrumenten sorgen wir für eine zweite Tastatur.
Die Plätze sind in allen Unterrichtsräumen festgelegt.
Jede Lehrkraft hat einen Mund-Nasen-Schutz. Die Schülerinnen und
Schüler bringen ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit, den sie beim
Betreten des Gebäudes aufsetzen. Wir empfehlen, ihn auch im Unterricht
zu tragen. Waschgelegenheiten mit genügend Seife und Papierhandtüchern
sowie Desinfektionsmöglichkeiten sind vorhanden. Nach jeder Unterrichtsstunde
werden die Räume gelüftet.
Schülerinnen und Schüler, die Erkältungssymptome oder andere
Krankheitsanzeichen zeigen, dürfen nicht zum Unterricht kommen!
05.05.2020
Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
Unsere Lehrkräfte freuen sich darauf, bald wieder „live“
mit ihren Schülerinnen und Schülern zu musizieren!
Laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 4. Mai gültigen
Fassung dürfen die Musikschulen nun öffnen und den Präsenzunterricht
stufenweise aufnehmen.
Sobald wir die notwendigen organisatorischen Maßnahmen wie Raum-
und Wegepläne sowie Hygienekonzepte umgesetzt haben, beginnen wir
mit dem Unterricht für Einzelschüler, leider ohne die Fächer
Blasinstrumente und Gesang, die wegen strengerer Auflagen erst später
folgen.
Der Unterricht ist zunächst noch nicht an den allgemeinbildenden
Schulen möglich, sondern nur an unseren außerschulischen Unterrichtsorten:
Zentrale in der Weststadthalle, Schloß Borbeck, Alter Bahnhof Werden,
Altes Rathaus Werden, Altes Rathaus Kettwig, Altes Rathaus Heisingen,
Mineralienmuseum Kupferdreh.
Unsere alternativen Unterrichtsangebote bleiben weiterhin bestehen.
30.04.2020
Gebührenerstattung
Für bisher entgangene oder zukünftig entgehende Unterrichte
werden wir Gebührenrückerstattungen gemäß der „Satzung
der Stadt Essen für die Folkwang Musikschule“ leisten.
Eine eventuelle Gebührenerstattung können wir jedoch erst nach
dem Ende des Sommersemesters berechnen. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab, außer in besonders dringenden Fällen.
Die Verwaltung der Musikschule ist weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten
telefonisch und per E-Mail für Sie da.
22.04.2020
Auch die Veranstaltungen im Monat Mai müssen leider abgesagt werden.
17.04.2020
Schreiben des VdM-Bundesvorsitzenden
zur Auswirkung der Corona-Pandemie
16.04.2020
Leider kann aufgrund der behördlichen Entscheidung vom 15.04.2020
über den Beginn des Schulbetriebes der Präsenzunterricht der
Folkwang Musikschule der Stadt Essen frühestens ab dem 04.05.2020
in eingeschränkter Form beginnen.
Wir werden Sie rechtzeitig über die weitere Entwicklung informieren.
07.04.2020
Online-Unterricht
und Europakonzert
16.03.2020
Die Folkwang Musikschule muss ihren Betrieb einstellen.
Alle Veranstaltungen der Monate März und April müssen leider
abgesagt werden.
____________________________